Spenden an die Feuerwehr

Die Spendenabsetzbarkeit wurde mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von der Feuerwehr Leonstein ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in Ihre (Arbeiternehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen.

Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie der Feuerwehr Leonstein Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung zu kümmern, wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten.

Quelle: BMF (https://www.bmf.gv.at)

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INFO zur Spendenabsetzbarkeit vom Finanzamt
BMF-BR-ST_Spendenabsetzbarkeit_122016_we
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